B-Nummer

Über B-Nummern werden zollseitig jene Exportsendungen abgewickelt, die von dem Verfahren abweichen, wie es für die Z-Nummern beschrieben wurde. Gemeinsam ist allen Variationen von B-Nummern, dass hier die Zollfreigabe automatisiert bereits nach 2 Stunden erfolgt,  nachdem die B-Nummer erstellt wurde. Während dieser Zeitspanne kann es noch zu einem Veto der Zollbehörden und eventuellen Kontrollmaßnahmen kommen.

Anmeldefälle mit B-Nummern:  Bei den Anmeldefällen mit B-Nummern gibt es gibt es einige Variationen. Diese sollen im Folgenden kurz erläutert werden.

MIT: Der Anmeldefall MIT (Wiederausfuhrmitteilung) ist für Export- oder auch Durchfuhrsendungen, die mit zollrelevanten Versanddokumenten, für die MRN-Nummern vorliegen (z.B. T1, T2, T2L, ESumA) oder auch – meist seeseitig – angelieferte Waren mit abgeschlossenen ABD´s. Von den Zollstellen an den Terminals werden für diese Waren ATB-Nummern vergeben. In der MIT-Anmeldung müssen sowohl die MRN-Nummer als auch die ATB-Nummer  gemeinsam mit Versender- und Empfängerinformationen angegeben werden.

SBF: SBF steht für Sonstige Befreiungsfälle und deckt etliche Sonderfälle ab, für die i.d.R. keine besonderen Zollpapiere erforderlich sind. Darunter fallen:

  • Warensendungen, deren Wert unter 1000 Euro liegt. Hier ist nur eine Handelsrechnung zur Anmeldung erforderlich.
  • Waren, die auf einer Liste für besondere Befreiungsfälle aufgelistet sind. Darunter fallen z.B. Fahrzeuge, die für touristische Zwecke ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, musikalisches Equipment, das ebenfalls wieder in die EU zurückkehrt und diverse Waren für andere Verwendungszwecke.
  • Waren, für ein Carnet ATA vorliegt.

EUR: Dieser Anmeldefall  ist für EU-interne Verladungen über den Seeweg zu wählen (z.B. Malta, Zypern, UK).  Versender- und Empfängeradressen sollten genannt werden können, ebenso Referenzdokumente wie z.B. Handelsrechnungen oder T2-Versandpapiere.

AUS: Das Ausfallkonzept bezieht sich auf Fälle, bei denen zollseitig zu EDV-Problemen vorliegen und es deshalb nicht möglich ist, eine Ausfuhr über den elektronischen Weg  zu melden. Dann muss auf die althergebrachte Papierform zurückgegriffen werden.  Von der Ausfuhrstelle am Ort der Gestellung werden diese Papiere mit einer Kennnummer versehen, für die von der Ausgangszollstelle im Hafen eine B-Nummer vergeben wird. Wichtig ist, dass das Original des manuell erstellen ABD´s der Ausgangszollstelle vorgelegt werden muss (z.B. per Post, Kurier), damit diese die Ausfuhr bestätigen kann.