BHT-Referenz

In den Niedersächsischen Häfen Bremerhaven, Bremen, Wilhelmshaven und Cuxhaven werden die Zollfreigaben für Export-Waren über das System der „Bremer Hafentelematik“  (BHT) über die sogenannten BHT-Referenzen erteilt.

BHT-Referenzen bestehen aus 7-stelligen fortlaufenden Nummernkreisen, die ohne weitere Differenzierung für alle Meldefälle vergeben werden.  Für die unterschiedlichen Meldefälle sind allerdings eine ganze Reihe von Eingaberegeln zu beachten. Gemäß den Vorgaben, die sich aus den zollrechtlichen Bestimmungen ergeben, ist es auch hier entscheidend, welche Zollpapiere vorliegen und woher die Waren kommen und wohin sie gehen sollen. Mit wenigen Abweichungen stimmen die möglichen Meldefälle mit denen in Hamburg überein.

Gefahrgüter: In den niedersächsischen Häfen müssen Gefahrgüter detailliert in der BHT-Referenz aufgeführt werden.  Dies im Vorfeld zu beachten ist sehr wichtig, weil bei fehlenden Angaben schon die Warenannahme an den Containerterminals abgelehnt wird.